VORSCHRIFTEN

W dniu przyjazdu pobieramy opłatę za końcowe sprzątanie domku (opłata serwisowa) w kwocie 190 zł
Pobieramy Opłatę za zużycie energii elektrycznej 2,5 zł /1 kWh. Rozliczenie poboru prądu w domku następuje po zakończeniu pobytu.
Przed przekazaniem domku pobieramy kaucje za domek w wysokości 200zł. Kaucję zwracamy w dniu wyjazdu

  • 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
  1. Die folgende Ordnung ist ein integrales Teil des Aufenthaltsvertrages zwischen dem Kunden und dem Feriendorf Oliwia Jacek Andrzejewski, Wyzwolenia Straße 22 Kolberger Deep, mit Sitz in Kargowska Straße 1, Posen, Steueridentifikationsnummer 778 002 33 15 abgeschlossenen Vertrages.
  • 2. BUCHUNG
  1. Indem Kunden eine Buchung in dem Ressort machen, erklären sie hiermit, dass sie sich mit der Ordnung bekannt gemacht haben und deren Bestimmungen in vollem Umfang akzeptieren. Die Ordnung ist auf der Webseite https://oliwiadzwirzyno.pl/regulamin-pl veröffentlicht worden, darüber hinaus wird sie jedem Kunden bei der Buchung zur Verfügung gestellt.
  2. Wraz z dokonaniem rezerwacji Klient zobowiązany jest do wpłaty 30% zadatku w terminie podanym przez maila z warunkami rezerwacji, na rachunek bankowy . W przypadku braku wpływu zadatku rezerwacja ulega anulowaniu.
  3. Den ausstehenden Rechnungsbetrag wird der Kunde spätestens am Tag der Anreise zahlen, bevor er Schlüsse zu dem Bungalow bekommt. Die Zahlung kann entweder in bar oder mit Karte im Büro des Feriendorfes Oliwia gemacht werden.
  • 3. STORNOBEDINGUNGEN
  1. Sollte die Buchung storniert werden, geben wir weder die Anzahlung, noch den ganzen für den Aufenthalt zustehenden Betrag zurück. Dies bezieht sich auf die Situation, wenn der Kunde den erklärten Aufenthaltstermin nicht hält, auf den Aufenthalt verzichtet oder den Haustierverbot verletzt. Eine Online-Buchung ist hier aber die Ausnahme, in solchem Falle kann man die Buchung bis zu 8 Tagen vor dem geplanten Aufenthalt stornieren. Dann wird dem Kunden 100% des gezahlten Betrages zurückgegeben. Die stornierbare Option kostet aber 300 PLN und dieser Betrag wird dem Kunden nicht zurückerstattet.
  2. Den Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen darf der Kunde in diesem Falle nicht verlangen.
  • 4. ZUSATZGEBÜHREN
  1. Bei Anreise und Check-in wird die rückzahlbare Kaution in der Höhe von 200 PLN / Bungalow eingezogen.
  2. Bei der Buchung wird jedes Mal eine Gebühr berechnet, die sich auf Zimmerputzen nach der Abreise des Gastes bezieht und in dem Unterkapitel „ZUSATZGEBÜHREN“ auf der Webseite des Dienstleistungsanbieters bezeichnet wird (https://oliwiadzwirzyno.pl/oplaty-dodatkowe).
  3. Bei der Buchung wird auch eine Zusatzgebühr für das zweite im Gelände des Objektes parkierende Auto – jedem Bungalow steht nur ein Parkplatz zu. Zusätzlich werden auch folgende Dienstleistungen bezahlt: Kinderbettchen, Kinderhochstuhl zum Futtern, Kinderbadewanne und Bade-Handtuch-Set. Die Preise sind im Kapitel „ZUSATZGEBÜHREN“ auf der Webseite des Dienstleistungsanbieters bezeichnet (https://oliwiadzwirzyno.pl/oplaty-dodatkowe).
  4. W chwili zameldowania pobierana jest opłata 190 zł za sprzątanie końcowe domku.
  5. Bei dem Check-out aus dem Ressort ziehen wir eine Gebühr für Stromnutzung in der Höhe von 1,00 PLN /1 kWh ein, in dem Unterkapitel „ZUSATZGEBÜHREN“ auf der Webseite des Dienstleistungsanbieters bezeichnet (https://oliwiadzwirzyno.pl/oplaty-dodatkowe). https://www.oliwiadzwirzyno.pl/cennik/
  • 5. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
  1. Das Feriendorfpersonal steht Ihnen zu Diensten.
  2. Dobę hotelową  rozpoczynamy o godz. 16.00, kończymy o godz. 10.00 Każda godzina rozpoczęta od zakończenia pobytu po 10 godzinie koszt 100 zł 
  3. Für Zwecke des Check-ins ist ein gültiges Identifikationsdokument erforderlich (Personalausweis), welches dem Ressortwirt bei der Formalitätsvollbringung dargestellt werden soll.
  4. Um die Dienstleistungen unseres Ressorts nutzen zu dürfen sollte man früher eine Buchung und eine Anzahlung in der Höhe von 30% des Aufenthaltswertes machen, je nach den Buchungs- und Anzahlungsbedingungen.
  5. Die Übergabe von dem Bungalow und den Schlüssen findet in der Anwesenheit des Ressortpersonals nach der Zahlung des für den Aufenthalt zustehenden Betrages zusammen mit der Kurtaxe statt.
  6. Die Ressortdienstleistungen nutzenden Gäste verpflichten sich, diese Ordnung, Arbeitsschutz und Arbeitshygiene, den Brandschutz und in Ausnahmesituationen auch die Bitten des Ressortpersonals zu befolgen.
  7. Jegliche Fehler während der Nutzung vom Bungalow oder vom Zimmer verursacht sollten auf dem Laufendem dem Ressortpersonal angemeldet werden.
  8. Eventuelle Reklamationen wegen der Fehler in der Dienstleistungsqualität sollten unverzüglich dem Ressortwirt angemeldet werden. Wenn sie nach dem Verlassen des Objektes angemeldet werden, können sie nicht berücksichtigt werden.
  9. Für beschädigte oder verlorene Sachen, die ihnen vom Objekt zur Verfügung gestellt wurden, tragen die Gäste volle Haftung.
  10. Aus Schuld der Gäste resultierende Schäden werden vor Ort abgerechnet.
  11. Das Feriendorf trägt keine Haftung für die in den Bungalows / Zimmern verlassenen Wertsachen und Geld. Daher bitten wir Sie, sich jederzeit zu vergewissern, ob all die Fenster und Fensterladen geschlossen, und die Tür verriegelt sind.
  12. Die Nachtruhe dauert von 22:30 Uhr bis zu 7:00 Uhr morgens.
  13. Die Stille und Ordnung verletzenden Personen können aus dem Oliwia Feriendorf entfernt werden, ohne jegliches Recht aus Entschädigung.
  14. Im Objekt ist das Folgende verboten:

    1. Ruhestörung, z.B. laute Musik ohne Zustimmung des Managements,
    2. Das Verhalten der Gäste und der sie besuchenden Personen darf den Aufenthalt anderer Ressortkunden nicht stören. Das Management und die Mitarbeiter können solch einer Person weitere Dienstleistungserbringung verweigern,
    3. Verhalten, dass allgemein als unanständig bezeichnet wird.
  15. Wir behalten das Recht, den folgenden Personen Meldung verweigern:
    1. Unter sichtbarem Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln,
    2. Die sich aggressiv verhalten, auf solche Art und Weise, die für aggressiv gehalten wird.
  1. Die Bestimmungen dieser Ordnung verletzenden Personen werden zum Verlassen des Objektes ohne das Recht auf Rückgabe der Kosten verpflichtet.
  2. Die im Objekt nicht angemeldeten Personen dürfen sich hier bis zum 22:00 aufhalten.
  3. In unserem Ressort nehmen wir keine Haustiere an.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für Beschädigung des zum Feriendorf gehörenden Vermögens zu decken, z.B. wenn er die Markise für die Nacht nicht schließt oder das Ressort verlässt, ohne früher den Bungalow vor eventuellen durch Sturm verursachten Schäden gesichert zu haben.
  5. Jede Veränderung der Personen- und Autoanzahl, die sich von den Vertragbestimmungen unterschiedet, sollte früher mit dem Feriendorf OLIWIA verabredet werden und unterliegt zusätzlichen Gebühren.
  6. Autos dürfen nur in den dazu bestimmten Plätzen geparkt werden. Parken auf dem Grüngelände ist strengst verboten. Der Parkplatz ist unbewacht, für die Nacht gechlossen.
  7. Der Geländeeigentümer trägt keine Haftung für die Kraftwagen oder das drin verlassene Vermögen.
  8. Wenn der Gast Schlüssel zum Bungalow / Zimmer verliert, ist er verpflichtet, 50 PLN Strafe zu zahlen.
  9. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren dürfen sich im Objekt nur in Obhut von Erwachsenen aufhalten.
  10. Für die von uns unabhängigen Störungen, wie Unterbrechungen in der Bereitstellung von Wasser oder Strom haften wir nicht.
  11. Im Gelände des Objektes gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung bis zu 20 km/h und eine Fahrtrichtung.
  12. In den Bungalows darf man Fische nicht braten.
  13. Na terenie naszego Ośrodka zabrania się używania grilli węglowych oraz innych, nie będących własnością O.W. Oliwia. Istnieje możliwość wypożyczenia od nas grilli gazowych „1/h = 30zł.”
  14. Einfahrt und Ausfahrt mit dem Auto ins Gelände des Objektes ist von 8:00 Uhr bis zu 21:00 Uhr erlaubt.
  15. Der Check-in ist ab 16:00 Uhr, und der Check-out bis zu 10:00 Uhr möglich.
  16. Wir rechnen Aufenthalte und Abreise aus dem Objekt zwischen 21:00 Uhr und 8:00 Uhr morgens nicht ab.
  17. Man darf die Buchung an die Dritten ohne frühige Zustimmung des Feriendorfes Oliwia nicht übergeben.
  18. Man darf Elektroofen, welche zur Ausstattung des Bungalows nicht gehören, ohne Zustimmung des Eigentümers nicht anschließen.
  19. Putzen von Autos und anderen Kraftwagen ist im Gelände des Objektes verboten.
  20. Sortieren Sie und tragen Sie bitte den Müll zu den im Gelände des Objektes verfügbaren Containern hinaus.
  21. In den Bungalows und im ganzen Gelände des Objektes gilt ein totales Rauchverbot. Rauchen ist nur in den dazu speziell bestimmten Punkten erlaubt. Sollten Sie diese Ordnung verletzen, wird Ihre Rechnung mit den Dearomatisierungskosten (200 PLN) belastet [Art. 5 und 5a des Gesetzes aus dem 9. November 1995 über den Gesundheitsschutz vor den Folgen des Tabakkonsums (Gesetzblatt aus 1996 Nr. 10, Pos. 55 mit Veränderungen).
  22. Das Feriendorf Oliwia trägt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von Kraftwagen und drin verlassenem Vermögen, die sich im Gelände des RESSORTS befinden, resultierend aus anderen Gründen als mit Absicht, die durch Handlung der Ressortmitarbeiter verursacht wurden (/deliktische Haftpflichtversicherung/).
  23. Ins Gelände des Objektes werden die mit heißer Luft geheizten Ballons „Glücks-Laternen“ nicht erlaubt.
  24. Gießen Sie bitte keine Flüssigkeiten (z.B. Coca-Cola) auf den Rasen nicht aus.
  25. Für Go-Karts ist der Eintritt ins Gelände des Objektes verboten.   
  • 6. REKLAMATIONEN
  1. Den Gästen steht das Recht zu, eine schriftliche Reklamation vollzubringen, sollten sie Fehler in der Qualität der erbrachten Dienstleistungen feststellen.
    Jegliche Reklamationen werden an der Rezeption des Ressorts angenommen: Wyzwolenia Straße 22 in Kolberger Deep.
    Eine Reklamation sollte unverzüglich nach der Feststellung und nicht später als innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden.
  • 7. PERSONALDATEN
  1. Indem der Kunde eine Buchung macht, gibt er dadurch seine Zustimmung, dessen Personaldaten in der Datenbank des Feriendorfes Oliwia platziert zu haben.
  2. Verarbeitet werden die Daten nur zum Zwecke der Buchung, um die folgenden Buchungen zu erleichtern, als auch zu Marketingzwecken je nach dem Gesetz aus dem 29.08.1997 über Personaldatenschutz.
  3. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Daten zu sehen und zu aktualisieren.
  • 8. SONSTIGES
  1. Für die in dieser Ordnung nicht regulierten Sachen werden die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches angewandt werden. Die Ordnung tritt in Kraft am 1. November 2012.
  • 9. SPIELPLATZORDNUNG
  1. Der Spielplatz ist für Kinder im Alter 3 – 12 bestimmt.
  2. Kinder unter 12 dürfen am Spielplatz nur in Obhut der Erwachsenen spielen.
  3. Für die von Kindern verursachten Schäden haften deren Eltern oder Betreuer.
  4. Am Spielplatz sind Hunde verboten.
  5. Im Gelände des Objektes sind große Fahrräder und Fußballspielen verboten.
  6. Den Spielplatz darf man nicht verunreinigen.
  7. Im Gelände des Spielplatzes und in dessen Nähe ist der Tabak-und Alkoholkonsum strengstens verboten.
  8. Man darf auf die Dächer, als auch auf die externe Oben- und Unterelemente der Spielplatzkonstruktion nicht klettern.